Samstag, 17. September 2011

Namensliste im Interessenausgleich - Hände weg!

Und wieder einmal zeigt sich, wie "suboptimal" bis gefährlich mit dem Arbeitgeber im Rahmen des Interessenausgleichs vereinbarte Namenslisten sind!
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2011&nr=15300&pos=14&anz=71

Unterlassungsanspruch bei Betriebsänderungen jetzt auch in Schleswig Holstein

Das LAG Schleswig-Holstein zum Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Betriebsänderungen per einstweiliger Verfügung. Zur Begründung wird hier u.a. Artikel 8 der Richtlinie 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.03.2002 (Richtlinie zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft) herangezogen. Das macht Hoffnung!
http://www.sit.de/lagsh/ehome.nsf/B034EF2C7237E5FEC125783A0071BC7E/$file/B_3TaBVGa12-10_15-12-2010.pdf

Betriebsrätestärkungsgesetz

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 21.12.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und zur Stär...