Mittwoch, 11. Mai 2016

Bundeskabinett beschließt Reform zum Mutterschutz


Die Bundesregierung hat eine Reform des Mutterschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Erstmals sollen auch Schülerinnen und Studentinnen von den Schutzvorschriften profitieren. Das Gesetz soll Anfang 2017 in Kraft treten. 


Seit 1952 ist der Mutterschutz in Deutschland gesetzlich geregelt – und wurde bis heute kaum verändert. Die Reform wird »neuere gesundheitswissenschaftliche Erkenntnisse« ins Gesetz einfließen lassen, heißt es in einer Mitteilung der Bundesregierung. Unter anderem seien psychische Gefährdungen stärker berücksichtigt worden. Vor allem im Familien- und im Bildungsministerium hatte es unterschiedliche Auffassungen gegeben, wie eine Reform aussehen solle. 

Schülerinnen und Studentinnen erstmals geschützt

Das sind die wichtigsten Neuerungen: 

  • Die Schutzfrist nach der Geburt eines behinderten Kindes kann von acht auf zwölf Wochen verlängert werden. 
  • Kündigungsschutz für Frauen, die eine Fehlgeburt nach der zwölften Woche erlitten haben.
  • Schülerinnen und Studentinnen werden in den Mutterschutz einbezogen.
  • Arbeitnehmerähnliche Selbständige fallen künftig unter das Gesetz. 


Bundesbildungsministerin Johanna Wanka: »Schülerinnen und Studentinnen erhalten künftig den vollen Mutterschutz, können aber frei entscheiden, ob sie ihn in Anspruch nehmen. Diese Flexibilität ermöglicht es ihnen, Prüfungen abzulegen, Hausarbeiten zu beenden oder Pflichtveranstaltungen zu besuchen, immer vorausgesetzt Mutter und Kind sind wohlauf. Der zunächst angedachte, zwingend vorgeschriebene Mutterschutz ohne Ausnahmeregelungen hätte hingegen zu einer deutlichen Verlängerung von Studien- und Schulzeit führen können.«

Beschäftigungsverbote und Kündigungsschutz bleiben bestehen

Weiterhin gilt, dass Arbeitgeber Frauen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigen dürfen. Bei Frühgeburten oder Zwillingen verlängert sich die Zeit wie bisher nach der Geburt auf zwölf Wochen. Auch risikoreiche Arbeiten, Nachtschichten oder Akkord- und Fließbandarbeit bleiben tabu. 

Gewerkschaft fordert mehr Auskunftsrechte

Auch wenn die Gewerkschaft ver.di grundsätzlich mit dem Gesetzentwurf zufrieden ist, gibt es dennoch Kritikpunkte. Es seien etwa Auskunftsrechte zur Gefährdungsbeurteilung für den behandelnden Gynäkologen nötig und es müsse gesetzlich die Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt gestärkt werden, damit Frauen am Arbeitsplatz noch besser geschützt seien. Außerdem fordert ver.di, dass alle erwerbstätigen Frauen in das Mutterschutzgesetz einbezogen werden, nicht nur die arbeitnehmerähnlich Selbstständigen. 

Das Gesetz soll noch 2016 verabschiedet werden und am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf geht nun zur Beratung in den Bundestag. Auch der Bundesrat muss zustimmen. 


Quelle: http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsrecht-im-betrieb/aktuelles/news/2016/05/bundeskabinett-beschliesst-reform.php?newsletter=BR-Newsletter%2F10.05.2016


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